Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung:

Diese gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte und damit zusammenhängenden Lieferungen, Nachlieferungen und Montagearbeiten. Abweichungen hievon sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. bestätigt werden. Einkaufsbedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. diesen nicht widersprochen hat. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Geschäfte auch dann, wenn dieses in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2. Vertragsabschluß:

Die Angebote der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Deren Gültigkeit ist, sofern nicht eine schriftliche Verlängerung vorliegt, auf zwei Monate begrenzt. Das gilt sowohl für Angebote in Preislisten als auch für Einzelangebote. Die Änderung eines Kostenbestandteiles berechtigt die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. zu einer entsprechenden Preiskorrektur. Die Bestellung stellt ein Vertragsangebot an die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. dar und gilt von der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. als angenommen durch Absendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferbeginn. Die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. ist berechtigt, vom Angebot oder abgeschlossenen Vertrag ohne Übernahme jedweder Folgekosten zurückzutreten oder die Lieferungen vorübergehend einzustellen, wenn während des Vertragsverhältnisses

a) die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder

b) über den Vertragspartner Umstände bekannt werden, welche seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen.

3. Preise, Leistungen, Material und Maße:

Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich ausschließlich der noch hinzuzurechnenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, diese ist gesondert ausgewiesen. Die im Angebot enthaltenen Mengen, Abmessungen, Gewichte und sonstigen Angaben sind mit größter Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Genauigkeit angeführt. Für die Verrechnung gelten die Maße und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung aufgrund der, von wem immer, bestätigten Lieferscheine. Wird der Auftragsbestätigung der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. nicht innerhalb von drei Tagen widersprochen, so gilt diese als angenommen. Die vereinbarten und verrechneten Preise gelten nur unter der Voraussetzung, dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten werden. Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, steht der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. das Recht zu, die Differenz zwischen einem etwaigen Preisnachlass und den geltenden Listenpreisen nachzuverrechnen. Die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. behält sich Preiserhöhungen bei Änderungen von Rohstoffpreisen sowie Lohn- oder Betriebskosten ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich ab Werk (INCO-Term 2000). Konglomerat (Nagelfluh) und Buntmarmor können fachmännisch gekittet bzw. ausgebessert sein. Muster können immer nur als ungefähre Durchschnittsmuster gelten.

4. Verpackung

Diesbezügliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wobei Einwegpaletten, Kisten und Gebinde nicht rückerstattet werden. Einsatzkisten bzw. Gebinde und dgl. werden bei unbeschädigter Rückgabe gutgeschrieben oder vergütet. Für den Rücktransport von Einsatzpaletten, Einsatzkisten und Gebinden hat der Auftraggeber zu sorgen.

5. Lieferfrist:

Die Lieferung von Katalogwaren erfolgt im Regelfall ab Lager, jedoch behält sich die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. Teillieferungen vor. Zugesagte Liefertermine werden von der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Materialbeschaffungsschwierigkeiten und Betriebsstörungen jeder Art entbinden die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. von übernommenen Lieferverpflichtungen. Darauf zurückzuführende Verzögerungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen für daraus entstehende Kosten. Der Auftraggeber verzichtet diesbezüglich auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. Im Falle des Übernahmeverzuges ist die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern, die Ware zu verrechnen und vereinbarungsgemäß fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verkaufen.

6. Gewährleistung und Schadenersatz:

Mängelrügen werden bei sonstigem Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 923 ff ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933 a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 ff ABGB) nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware per eingeschriebenen Brief an die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. ergehen. Die Prüfung zu verlegender Ware hat vor deren Verlegen stattzufinden; Reklamationen bei bereits verlegtem Material werden nicht akzeptiert. Die Haftung für Schäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Folgeschäden. Die Anwendung des § 934 ABGB (Laesio enormis) ist ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen:

Generell tritt die Fälligkeit der Preisforderungen der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. gegenüber dem Kunden mit Zusendung der Rechnung ein. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen spesenfrei und in bar zu leisten und gelten jedoch auch dann als schuldbefreiend, wenn sie auf ein von der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. angegebenes Bankkonto oder an einen mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgewiesenen Vertreter geleistet werden. Bankmäßige Zahlungen gelten als rechtzeitig, wenn die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. von der Bank vom Zahlungseingang am letzten Tag der Zahlungsfrist verständigt wird. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen ganz oder teilweise wegen etwaigen Gründen von Gegenansprüchen zurückzuhalten oder Gegenansprüche – einschließlich solcher aus Reklamationen – zur Aufrechnung zu bringen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Besteller die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. unverzügliche zu benachrichtigen; er hat gegebenenfalls Dritten gegenüber das Eigentumsrecht der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. geltend zu machen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die mit der Rückholung verbundenen Kosten gehen zu Lasen des Bestellers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der geleisteten Ware durch die Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Verkaufs der Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller ist dessen Kaufpreisforderung gegenüber dem Dritten bis zur Höhe der Forderung der Firma Lienbacher Gesellschaft m.b.H. an diese abzutreten.